Zusammenfassende
Bezeichnung für verschiedene »Hochschularten,
die nach dem Prinzip von »Forschung
und Lehre aufgebaut sind und wissenschaftliche Ausbildung vermitteln,
wie es durch das »Hochschulrahmengesetz,
bzw. den Hochschulgesetzen der Länder geregelt wird. Eine ~ hat
folgenden prinzipiellen Aufbau:
Rektorat oder
Präsidium, Kanzler und zentrale Verwaltung, sowie Senat,
Fakultäten, Institute, Lehrstühle, Rechenzentrum,
Beratungsstellen, Akademisches Auslandsamt, Bibliotheken, sowie
Versorgungsstellen.
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