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Lexikon - Prüfungsanspruch

Prüfungsanspruch

Das Recht eines jeden ordentlich immatrikulierten »Studenten, in seinen belegten Veranstaltungen nach der jeweiligen »Prüfungsordnung geprüft zu werden, kann unter bestimmten Bedingungen verweigert werden, etwa, nach aufgedeckten »Betrugs- und Täuschungsfällen  »Plagiat.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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