Regelwerk
für die Durchführung von Prüfungen nach Fristen,
Anforderungen, Anrechnung von Leistungsnachweisen und
Fächerkombinationen je nach angestrebtem Abschluss. Die ~
bestimmt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine
Zwischen- oder Abschlussprüfung. ~ sind rechtsverbindlich, ihre
Auslegung und Einhaltung kann vor einem Verwaltungsgericht
eingefordert werden. Ferner werden Rechte und Pflichten der
Beteiligten festgelegt. Insbesondere sind die Inhalte Regelungen
über:
Studienziele,
Aufbau eines Studiums, Bezeichnung der zu verleihenden Akademischen
Grade, Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung,
Regelstudienzeit, Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen,
Prüfungsablauf, Prüfungstermine und Anmeldefristen,
Versäumnisregelungen, Rücktritt, Täuschung, Bewertung
der Prüfungsleistungen, Notengebung, Prüfungsformen,
Wiederholungsmöglichkeiten.
Prüfungsreferat
An
österreichischen Hochschulen verwendeter Begriff für »Prüfungsamt
|