Universitätsspezifisches
Regelwerk über die Bestimmungen zur »Promotion.
Es besteht keine bundesweite Einheitlichkeit der Anforderungen.
Wichtigste Inhalte sind:
Promotionsrecht,
Zulassungsvoraussetzungen, Zulassung zur Promotion, Dissertation,
Eröffnung des Promotionsverfahrens, Promotionskommission,
Begutachtung der Dissertation, Annahme der Dissertation,
Nichtangenommene Dissertationen, Mündliche Prüfung,
Bewertung der mündlichen Prüfung, Verteidigung, Bewertung
der Verteidigung, Festlegung der Gesamtnote der Promotion,
Veröffentlichung der Dissertation, Verleihung des Doktorgrades,
Beschwerde- und Widerspruchsrecht, Promotionsakte, Ehrenpromotion,
Entzug des Doktorgrades, Schlußbestimmungen.
Promotionquote
Kriterium
der »Hochschulevaluation.
Gemessen wird die Zahl der erfolgreichen Promotionen, die auf einen
Professor pro Jahr entfallen. Eine Ausnahme sind die
Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, da nach den
Angaben des Statistischen Bundesamtes Personal nicht eindeutig
zugeordnet werden kann.
|