Das
Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums in Literatur, Wissenschaft und
Kunst regelt die angemessene Vergütung eines Urhebers für
seine Leistungen bzw. für die Nutzung seines Werks durch Dritte.
Das ~ regelt ferner die Vervielfältigung, Verbreitung und
Ausstellung von Werken, sowie die Übertragung von Rechten
»Verlagsvertrag.