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Lexikon - Berufungskommission

Berufungskommission

Eigens für die Besetzung (»Berufung, Auch: Ruf) von »Professorenstellen zusammengesetztes, nicht-permanentes Gremium. Ähnlich dem »Senat sind auch hier alle Gruppen vertreten, wobei wieder die Professorenschaft die entscheidungsrelevante Mehrheit bildet, so dass gegen den Willen der dieser Gruppe keine Berufungen möglich sind. Anzumerken ist jedoch, dass die Professorenschaft nicht automatisch mit einer einheitlichen Position auftreten muss.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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