Nach Abschluß
des ersten Fachsemesters können Studenten auf Antrag beurlaubt
werden. Die häufigsten Gründe sind: Schwangerschaft,
Auslandsstudium und Krankheit. Ein Urlaubssemester zählt nicht
als Fachsemester, wohl aber als Hochschulsemester, was Auswirkungen
auf den Versicherungsschutz haben kann.