lat.
habilitare = fähig machen. Höchster akademischer »Grad, auf der Grundlage einer
umfangreichen wissenschaftlichen Arbeit oder einer Sammlung von
Arbeiten (kumulative Habilitation), einem wissenschaftlichen Gespräch
(keine Prüfung im engeren Sinn) und einer Vorlesung besteht. Am
Ende einer erfolgreichen ~ steht die (»venia
legendi), die Befähigung zum Lehren.
Die
Regelungen für die ~, die »Habilitationsordnungen
einzelner Hochschulen, können voneinander abweichen. Der
erworbene Grad ist Dr. habil (jedoch nicht: »Professor).
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