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Lexikon - Habilitation

Habilitation

lat. habilitare = fähig machen. Höchster akademischer »Grad, auf der Grundlage einer umfangreichen wissenschaftlichen Arbeit oder einer Sammlung von Arbeiten (kumulative Habilitation), einem wissenschaftlichen Gespräch (keine Prüfung im engeren Sinn) und einer Vorlesung besteht. Am Ende einer erfolgreichen ~ steht die (»venia legendi), die Befähigung zum Lehren.

Die Regelungen für die ~, die »Habilitationsordnungen einzelner Hochschulen, können voneinander abweichen. Der erworbene Grad ist Dr. habil (jedoch nicht: »Professor).

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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