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Lexikon - Verwaltung

Verwaltung

Neben »Forschung und Lehre der dritte wesentliche Aufgabenbereich eines Dozenten, etwa zur Erstellung von Stundenplänen, Exkursionsplanung, Anschaffungen und Neuerwerbungen sowie »Drittmitteleinwerbung.

Verwaltungsfachhochschule

Fachhochschule in der Trägerschaft des Bundes oder eines Bundeslandes, die jeweils für einen bestimmten Sektor der öffentlichen Verwaltung den Nachwuchs in der Laufbahn des gehobenen Dienstes ausbildet. Studierende an einer ~ haben den Status von »Beamten auf Widerruf.

Verwertungsgesellschaften

Zusammenschluss von Autoren und Verlagen zur Wahrnehmung von Urheberrechten gegenüber Dritten besonders in Bezug auf das Kopieren von Texten, durch das sowohl Autor als auch Verlag Einbußen entstehen. Auf der Grundlage von gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren erheben die ~ Beiträge, die dann an die Autoren und Verlage ausgeschüttet werden. Auch wissenschaftliche Texte können auf diese Weise bedacht werden, sofern der Text gegenüber der ~ als veröffentlicht gemeldet wurde.

www.vgwort.de/

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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