Hochschulspezifisches
Regelwerk für die Durchführung der Zwischenprüfung
nach Anforderungen und Fristen. Sie regelt insbesondere folgende
Punkte:
Zweck der
Prüfung, Orientierungsprüfung, Art und Umfang der Prüfung,
Zeitpunkt der Prüfung, Verlust des Prüfungsanspruchs,
Organisation der Prüfung, Prüfer und Beisitzer, Anrechnung
von Studienzeiten, Studien- und Prüfungs- leistungen zur
Zwischenprüfung, Ausstellung von Zwischenprüfungsbescheinigungen
in den Prüfungsfächern, Bewertung der Prüfungsleistungen,
Gesamtergebnis, Versäumnis, Rücktritt, Täuschung,
Ordnungsverstoß, Wiederholung, Ungültigkeit der
Zwischenprüfung, Einsicht in die Prüfungsakten,
Inkrafttreten.
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