lat.
dissertare = auseinandersetzen, untersuchen. Umgagnssprachlich
auch: Doktorarbeit. Eigenständige wissenschaftliche Untersuchung
eines relativ eng umgrenzten Themas im Rahmen der »Promotion,
die neue wissenschaftliche Erkenntnisse bereitstellen soll. Je nach
Fach kann der Aufwand, Umfang und Erstellungszeitraum stark
differieren. Nach Abschluss und Veröffentlichung der Arbeit in
Buchform muss die ~ vor einem Prüfungsausschuß verteidigt
werden. Am Ende einer erfolgreichen Prüfung wird der »Kandidat
promoviert.
Dissertation, approbierte
lat.
probare = prüfen. Vollständig angefertigte
Dissertationsschrift, die von dem zuständigen Betreuer oder »Korrektor als ausreichende
Grundlage für die »Disputation
anerkannt worden ist.
Dissertationsschrift
Die
schriftliche Ausarbeitung der »Dissertation
in Manuskriptform nach den innerhalb des jeweiligen Fachbereichs oder
der jeweiligen Fakultät gültigen Normen und unter Erfüllung
aller wissenschaftlicher Standards von »Publikationen.
In der Regel verfügt eine ~ über einen Umfang von 200-300
Seiten, jedoch mit starken Schwankungen zwischen einzelnen Fächern
(Geisteswissenschaftliche ~ erreichen die stärksten
Seitenzahlen, medizinische stehen auf dem anderen Ende des
Spektrums). Die jeweilige Promotionsordnung der Hochschule regelt die
Zahl der einzureichenden Kopien, bzw. die Form der Publikation
digital, in Buchform oder auf einem anderen »Medium.
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