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Lexikon - Dissertation

Dissertation

lat. dissertare = auseinandersetzen, untersuchen. Umgagnssprachlich auch: Doktorarbeit. Eigenständige wissenschaftliche Untersuchung eines relativ eng umgrenzten Themas im Rahmen der »Promotion, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse bereitstellen soll. Je nach Fach kann der Aufwand, Umfang und Erstellungszeitraum stark differieren. Nach Abschluss und Veröffentlichung der Arbeit in Buchform muss die ~ vor einem Prüfungsausschuß verteidigt werden. Am Ende einer erfolgreichen Prüfung wird der »Kandidat promoviert.

Dissertation, approbierte

lat. probare = prüfen. Vollständig angefertigte Dissertationsschrift, die von dem zuständigen Betreuer oder »Korrektor als ausreichende Grundlage für die »Disputation anerkannt worden ist.

Dissertationsschrift

Die schriftliche Ausarbeitung der »Dissertation in Manuskriptform nach den innerhalb des jeweiligen Fachbereichs oder der jeweiligen Fakultät gültigen Normen und unter Erfüllung aller wissenschaftlicher Standards von »Publikationen. In der Regel verfügt eine ~ über einen Umfang von 200-300 Seiten, jedoch mit starken Schwankungen zwischen einzelnen Fächern (Geisteswissenschaftliche ~ erreichen die stärksten Seitenzahlen, medizinische stehen auf dem anderen Ende des Spektrums). Die jeweilige Promotionsordnung der Hochschule regelt die Zahl der einzureichenden Kopien, bzw. die Form der Publikation digital, in Buchform oder auf einem anderen »Medium.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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