Bezeichnung
für das Ergebnis einer intellektuellen oder künstlerischen
Arbeit, das den besonderen Schutz des Urheberrechts genießt.
Das »Urheberrechtsgesetz
definiert ein Werk als "eigentümliche geistige Schöpfungen
auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste
und der Tonkunst." Daher sind auch wissenschaftliche Arbeiten ~
und genießen rechtlichen Schutz vor »Plagiaten.
Bedeutsam in diesem Zusammenhang ist ferner die Arbeit der »Verwertungsgesellschaften.
Who-is-Who
Nachschlagewerk
auf biographischer Grundlage für ein spezifisches thematisches
Gebiet, etwa die Geschichte einer Hochschule, einen Fachbereich oder
eine Epoche mit Hinweisen auf biographische Daten, Schwerpunkte und
andere Essentials.
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